Tischlerqualität aus Tirol
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Fluchtwegterminals / Türzentralen

Fluchtweg-Steuerzentralen mit IP65-Gehäuse, Bustechnik & Nottaster - gemäß ÖNORM EN 13637, ONR 25340 & TRVB 158

Dienstleistungen

  • Planung & Installation nach EN 13637, ONR 25340 und EltVTR
  • Anbindung an Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle & Zeitschaltuhr
  • Wartung & Prüfung gemäß TRVB 158 durch zertifizierte Fachkräfte
  • CE- und ÜA-Kennzeichnung gemäß BauPG für rechtssichere Ausführung

Highlights

  • Manuelle Notauslösung durch beleuchteten Taster mit Schutzhaube
  • Optische Zustandsanzeige (z. B. entriegelt, verriegelt, Alarm)
  • Anbindung an Visualisierungssysteme, Tableaus oder OPC-Server
  • Einstellbare Zeitlogik (Voralarm, Alarmzeit, Türöffnungsüberwachung)
  • Schlüsselschalter zur kontrollierten Entriegelung (z. B. durch Hausverwaltung)
Unverbindlich anfragen

Fluchtwegterminals ermöglichen die normkonforme Steuerung elektrischer Verriegelungen an Fluchttüren. Im Notfall wird eine sofortige Freigabe durch Druck auf den Notöffnungstaster ausgelöst - ohne Auslösung eines Fehlalarms.

Sie sind nach EN 13637 und EltVTR geprüft und regeln den sicheren Betrieb elektrischer Fluchttürsysteme inklusive Steuerung, Energieversorgung und Signalisierung.

Funktionen

  • Nottaster mit Schutzhaube & optischer Rückmeldung
  • Schlüsselschalter zur manuellen Übersteuerung
  • Bussystem-Anbindung an Gebäudeleittechnik / BMZ
  • Automatisierte Zeitschaltlogik für Betriebszeiten
  • Sabotageüberwachung und Alarmweiterleitung

Ausführungsformen

  • Gehäuse in Aufputz oder Unterputz, IP20 bis IP65
  • Oberflächen in RAL-Farben oder Edelstahl
  • Montage innen / außen (je nach Schutzart)
  • Integration in Zutritts-, Flucht- und Leitstellensysteme möglich
  • Stand-alone oder Netzwerkbetrieb über OPC / Visualisierung
  • Temperaturbereich von -10 °C bis +50 °C

Geeignet für alle öffentlich zugänglichen Gebäude mit Fluchtwegpflicht - wie Schulen, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Verwaltungsbauten oder Gesundheitseinrichtungen. Kombination mit elektrischen Türöffnern, Motorschlössern oder Mehrfachverriegelungen möglich. Kompatibel mit mechanischen wie automatischen Türsystemen gemäß EN 16034 und EN 14351-1.

Wiederkehrende Prüfung

Jährliche sicherheitstechnische Prüfung durch zertifizierte Fachfirmen gemäß TRVB 158, inkl. Funktionsprüfung, visuelle Kontrolle, Batterietest, Protokoll und Prüfplakette. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind verpflichtend und müssen im Brandschutzbuch dokumentiert werden.

Vorteile

  • Erhöhte Sicherheit durch kontrollierte Fluchttürsteuerung
  • Vermeidung von Fehlalarmen durch gezielte Notauslösung
  • Vielseitig kombinierbar mit Zutritts- & Brandmeldetechnik
  • Flexible Nachrüstung für bestehende Fluchttüren
  • Robustes IP65-Gehäuse für Innen- und Außenbereich
  • Schnittstelle zu Brand- und Alarmanlagen
  • Hohe Zuverlässigkeit und einfache Bedienung

Zulassungen & Normen

  • Fluchtwegterminals müssen den Anforderungen der ÖNORM EN 13637 („Elektrisch gesteuerte Fluchttürsysteme“) und ONR 25340 („Planung & Betrieb von Fluchtwegsystemen“) entsprechen. Die Prüfung erfolgt nach der EltVTR („Richtlinie für elektrische Verriegelungssysteme“) in Verbindung mit TRVB 158. Für eine normgerechte Ausführung ist eine CE-Kennzeichnung sowie eine ÜA-Kennzeichnung nach dem Bauproduktegesetz (BauPG) erforderlich.

**Wichtig:** Betreiber und Besitzer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümer) sind nach ASchG §12, AStV §20 und TRVB 158 verpflichtet, Fluchtwegterminals jährlich von zertifizierten Fachkräften durch Fachfirmen prüfen und warten zu lassen, um die Funktionalität im Notfall zu gewährleisten. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind gemäß TRVB 158 vorgeschrieben, um die Einsatzbereitschaft zu sichern, inklusive Überprüfung von Nottastern, elektrischen Verriegelungen und Brandmeldeanlagen-Schnittstellen, mit Dokumentation im Brandschutzbuch. Nach der Wartung ist eine Prüfplakette anzubringen und ein Prüfprotokoll zu führen. Ausreden wie „wir haben kein Geld“ sind rechtlich unhaltbar und können bei Vernachlässigung zu Haftungsrisiken (einschließlich Personenschäden), Strafen, Versicherungsverlust oder strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wie in ASchG §12 und StGB §88 geregelt. Regelmäßige Wartung schützt Menschenleben, erleichtert Versicherungsansprüche und verhindert kostspielige Gerichtsverfahren. Alle Fluchtwegterminals müssen CE- und ÜA-gekennzeichnet sein und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften gewartet werden.