Fluchtwegterminals ermöglichen die normkonforme Steuerung elektrischer Verriegelungen an Fluchttüren. Im Notfall wird eine sofortige Freigabe durch Druck auf den Notöffnungstaster ausgelöst - ohne Auslösung eines Fehlalarms.
Sie sind nach EN 13637 und EltVTR geprüft und regeln den sicheren Betrieb elektrischer Fluchttürsysteme inklusive Steuerung, Energieversorgung und Signalisierung.
Geeignet für alle öffentlich zugänglichen Gebäude mit Fluchtwegpflicht - wie Schulen, Einkaufszentren, Bahnhöfe, Verwaltungsbauten oder Gesundheitseinrichtungen. Kombination mit elektrischen Türöffnern, Motorschlössern oder Mehrfachverriegelungen möglich. Kompatibel mit mechanischen wie automatischen Türsystemen gemäß EN 16034 und EN 14351-1.
Jährliche sicherheitstechnische Prüfung durch zertifizierte Fachfirmen gemäß TRVB 158, inkl. Funktionsprüfung, visuelle Kontrolle, Batterietest, Protokoll und Prüfplakette. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind verpflichtend und müssen im Brandschutzbuch dokumentiert werden.
**Wichtig:** Betreiber und Besitzer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümer) sind nach ASchG §12, AStV §20 und TRVB 158 verpflichtet, Fluchtwegterminals jährlich von zertifizierten Fachkräften durch Fachfirmen prüfen und warten zu lassen, um die Funktionalität im Notfall zu gewährleisten. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind gemäß TRVB 158 vorgeschrieben, um die Einsatzbereitschaft zu sichern, inklusive Überprüfung von Nottastern, elektrischen Verriegelungen und Brandmeldeanlagen-Schnittstellen, mit Dokumentation im Brandschutzbuch. Nach der Wartung ist eine Prüfplakette anzubringen und ein Prüfprotokoll zu führen. Ausreden wie „wir haben kein Geld“ sind rechtlich unhaltbar und können bei Vernachlässigung zu Haftungsrisiken (einschließlich Personenschäden), Strafen, Versicherungsverlust oder strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wie in ASchG §12 und StGB §88 geregelt. Regelmäßige Wartung schützt Menschenleben, erleichtert Versicherungsansprüche und verhindert kostspielige Gerichtsverfahren. Alle Fluchtwegterminals müssen CE- und ÜA-gekennzeichnet sein und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften gewartet werden.