SICHER & NORMKONFORM
HS führt Ihre Brandschutzabschlüsse turnusmäßig gemäß den geltenden österreichischen Vorgaben durch: EN 1634-1/-3 für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, ÖNORM EN 14637 für Feststellanlagen sowie TRVB 148 für Wartung und Instandhaltung. Unsere zertifizierten Techniker überprüfen Mechanik, Dichtungen, Schließkraft, Rauchschutz und dokumentieren alles im Brandschutzbuch.
Betreiber und Besitzer sind laut ASchG §12, AStV §20 und ÖNORM/TRVB verpflichtet, die Wartungsintervalle einzuhalten. Nur so bleiben Versicherungsschutz, Haftungsfreiheit und Behördenkonformität gewährleistet.
KONTROLLE HEISST VERANTWORTUNG
Brandschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile - ihr Versagen kann Menschenleben gefährden. Laut TRVB 148 S, Arbeitsstättenverordnung §20 und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §12 sind regelmäßige Wartungen und Eigenkontrollen gesetzlich vorgeschrieben.
Wir übernehmen für Sie die gesetzeskonforme Prüfung, Wartung und Instandsetzung Ihrer Brandschutztüren, -tore, Feststellanlagen und Fluchtwegkomponenten. Dabei folgen wir strikt den Vorgaben der EN 1154 (Türschließer), EN 14637 (Feststellanlagen), EN 1634-3 (Rauchdichtigkeit), sowie der TRVB 148 S (Wartung von Brandschutzabschlüssen) und - bei elektrischen Fluchtwegkomponenten - der TRVB 158.
Festgestellte Mängel werden je nach Dringlichkeitsstufe sofort oder terminiert behoben:
Symbol | Bedeutung | Zeitraum |
---|---|---|
! | Normale Dringlichkeit | Max. 7 Tage |
!! | Dringend | Bis zu 4 Tage |
!!! | Sehr dringend | 1–3 Tage |
!!!! | Sofort | Max. 48 Stunden |
Unsere Techniker reagieren sofort: Ersatzteilaustausch, temporäre Sicherung, Außerbetriebnahme mit Kennzeichnung oder Erstellung eines Sanierungskonzepts.
Wenn Sie uns sagen „SOFORT“, dann zählt jede Minute. Wir hinterfragen nicht, wie notwendig das „SOFORT“ ist, sondern handeln umgehend. Unser Ziel ist es, Ihr Problem so schnell wie möglich zu lösen und Ihnen maximale Unterstützung zu bieten - kompetent, lösungsorientiert und zuverlässig.
Hinweis für Betreiber: Eine fehlende oder mangelhafte Wartung kann den Versicherungsschutz aufheben und zu strafrechtlicher Haftung führen. Auch bau- und gewerberechtlich drohen empfindliche Folgen.
Alle sicherheitsrelevanten Komponenten müssen im Originalzustand lt. Zulassung erhalten bleiben. Abweichungen von der Herstellervorgabe können das Prüfzeugnis ungültig machen!
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