Brandschutztechnik
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Brandschutz-Beratung & Planung

HECHENBLAIKNER SPARER / SERVICE / BERATUNG & PLANUNG
Beratung & Planung
EXPERTEN‐SERVICE Nach ÖNORM, ASchG, AStV & TRVB-Richtlinien

UNSERE BERATUNG – IHR SICHERER ERFOLG

Bei HS beginnt jeder Brandschutz mit einer fundierten Analyse: Wir prüfen Objekt, Nutzung und Gefahrenpotenzial nach ÖNORM-Standards und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung gem. ASchG & AStV.

Auf Basis der TRVB-Richtlinien entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für EI₂-Abschlüsse (EI₂-30 & EI₂-90 primär, optional EI₂-60/EI₂-120) und Glasabschlüsse (R30/R90).

Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur behördlichen Dokumentation und sorgen dafür, dass Ihr Projekt jederzeit normkonform bleibt.

Bei Projekten mit elektrischen Verriegelungen oder Fluchtwegsteuerungen beziehen wir auch die Vorgaben aus der ONR 25340 (Planung von Fluchtwegtechnik) und der ÖNORM EN 13637 mit ein.

Brandschutztüren einbauen lassen – vom Profi

Brandschutztüren sollen im Ernstfall die Brandausbreitung unterbinden und Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten. So bilden sie eine wichtige Säule im Brandschutz der meisten Gebäude.

Folglich ist auch der fachgerechte Einbau von Brandschutztüren für die Gebäude­sicherheit essenziell. Eine fehlerhafte Montage kann zu gravierenden Folgen führen. Erfahren Sie mehr über Vorschriften, Kosten und unseren Service für den Einbau von Brandschutztüren in Ihrem Gebäude.

Gut zu wissen: Die Bauvorschriften legen fest, welche Brandschutztür Sie einbauen müssen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der richtigen Wahl – ohne Kompromisse in der Ästhetik.

Wann ist es erforderlich, Brandschutztüren einbauen zu lassen?

Der Einbau einer Brandschutztür ist erforderlich, sofern Ihre Landes-Bauordnung, Sonderbauvorschrift oder das Brandschutzkonzept Feuerschutzabschlüsse fordert. Alternativ können auch Brandschutztore oder -vorhänge als Feuerschutzabschluss installiert werden.

Welche Einbauvorschriften gibt es?

Der Einbau von Brandschutztüren unterliegt diversen Richtlinien und ist abhängig vom Wandaufbau (Beton, Ziegel oder Trockenbau). Zudem müssen die individuellen Herstellervorgaben beachtet werden.

  • Fehlerhafte Montage der Türzarge
  • Unzureichende Hinterklotzung des Türrahmens
  • Nutzung von nicht zugelassenem Montagematerial
  • Fehlende oder nicht geprüfte Dichtungen
  • Einsatz von Montageschaum ohne Zulassung

Wer darf Brandschutztüren einbauen?

Der Einbau von Brandschutztüren darf in Österreich ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen, die über die entsprechenden Gewerbeberechtigungen verfügen. Diese Betriebe müssen mit den aktuellen Normen, wie der ÖNORM B 3850:2023, vertraut sein und die spezifischen Montageanleitungen der Hersteller genau einhalten.

Es ist unerlässlich, dass alle Komponenten der Brandschutztür – einschließlich Zarge, Türblatt, Beschläge und Dichtungen – systemgeprüft sind und gemäß den Herstellerangaben montiert werden. Abweichungen, wie die Verwendung nicht zugelassener Befestigungsmaterialien oder das Mischen von Komponenten verschiedener Hersteller, können die Feuerwiderstandsfähigkeit der Tür beeinträchtigen und zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Gut zu wissen: Ein fehlerhafter Einbau durch nicht zertifizierte Betriebe kann im Ernstfall nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Brandschutztüren gibt es?

Feuerschutzabschlüsse gibt es in zahlreichen Materialien und Feuerwiderstandsklassen:

  • Stahl: besonders robust für Industrie und Gewerbe
  • Holz: optisch ansprechend, ideal für Hotels und Büros
  • Glasrahmen: lichtdurchlässig mit R-Kennzeichnung
  • Aluminium: leicht und modern
  • Textilvorhänge: flexibel, automatisiert absenkbar

Feuerschutzabschluss – Die Varianten

Feuerschutzabschlüsse sind bewegliche Raumabschlüsse, die den Durchtritt von Feuer und Rauch verhindern. Neben Türen und Toren gibt es Rollläden, Vorhänge und Klappen für Lüftungsanlagen.

Sie finden Einsatz in Industrie, Flughäfen, Büros, Lagern und öffentlichen Gebäuden. Ein Ein Feuerschutzabschluss ist nicht automatisch rauchdicht – die Rauchdichtigkeit muss separat geprüft und nach EN 1634-3 nachgewiesen werden (z. B. Klassifikation S200 oder Sa).

Unsere Feuerschutzabschlüsse

HS bietet Ihnen eine breite Auswahl an Türen, Toren, Rohrrahmenportalen, Vorhängen, Klappen und Zubehör wie Antriebe, Feststellanlagen oder Fluchttürterminals – alles aus einer Hand und normkonform montiert.

Bitte beachten Sie: Einzelne Komponenten wie Türwächter, Feststellanlagen oder Fluchtwegterminals dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie mit der jeweiligen Tür als System geprüft und zugelassen wurden. Fehlt diese Systemprüfung, ist der Einsatz unzulässig – insbesondere bei Brandschutztüren gemäß EN 16034.

ProzesslandkarteQMHS
QM Prozesslandkarte HS
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Verlassen Sie sich auf unsere Expertise

Ihr Vorteil mit Hechenblaikner Sparer

Mit Hechenblaikner Sparer entscheiden Sie sich für zertifizierte Qualität, normgerechte Sicherheit und echte Tiroler Handwerkskunst - für Lösungen, die nicht nur gebaut, sondern durchdacht, bewundert und geschätzt werden. Denn unsere Arbeit schützt nicht nur - sie überzeugt sichtbar durch Präzision, Stil und bleibende Schönheit.

  • 🔹 Klassifizierung gemäß EN 13501-2 auf Basis von EN 1634-1/3-Prüfungen
  • 🔹 Detaillierte Planunterlagen & rechtssichere Brandschutzkonzepte
  • 🔹 Behördengerechte Dokumentation & ÜA-Kennzeichnung gemäß BauPG
  • 🔹 Regionaler Ansprechpartner – rasch & persönlich vor Ort

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