Brandschutztore schützen große Durchgänge in Industriehallen, Tiefgaragen oder Logistikzentren. Die geprüften Systeme erfüllen die Anforderungen der Klassen EI₂30 bis EI₂90 und verhindern im Brandfall zuverlässig die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Dank geprüfter Selbstschließmechanismen (EN 16034 - Kategorie C (Selbstschließfunktion)) schließen sie bei Brandauslösung automatisch und sorgen in Verbindung mit Rauchschutzkomponenten für normgerechte Sicherheit gemäß TRVB-Vorgaben.
Geeignet für Industriehallen, Tiefgaragen & Logistikzentren. Sonderlösungen auf Anfrage.
Individuelle Lösungen nach Maß:
Unsere Brandschutztore werden individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt - als ein- oder zweiflügeliges Schiebetor, Teleskoptor oder platzsparendes Hubtor.
Auf Wunsch integrieren wir Fluchttüren oder Brandschutzverglasungen.
Auch Drehtor-Lösungen in ein- oder zweiflügeliger Ausführung sind realisierbar - mit optionaler Fluchttürfunktionalität und in Designausführung nach Wahl.
Die Hechenblaikner Sparer GmbH übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage gemäß Herstellerrichtlinien, ÖNORM B 5335 und den jeweiligen Herstellervorgaben. Zusätzlich führen wir die technische Montageabnahme mit Funktionsprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung & Wartung als zertifizierte Fachfirma durch. Die CE- bzw. ÜA-Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller im Rahmen des Inverkehrbringens.
**Wichtig:** Betreiber und Eigentümer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümergemeinschaften) sind gemäß ASchG §12, AStV §20 und TRVB 148 verpflichtet, alle Brandschutztore jährlich durch zertifizierte Fachfirmen überprüfen und warten zu lassen. Zusätzlich sind monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber erforderlich. Diese beinhalten die Prüfung der Selbstschließmechanismen, Rauchschutzfunktionen und Feststellanlagen, dokumentiert im Brandschutzbuch. Nach erfolgter Wartung sind Prüfplakette und Prüfprotokoll verpflichtend anzubringen bzw. zu führen. Die Missachtung dieser Pflichten kann bei Schadensfällen - insbesondere bei Personenschäden - zu erheblichen Haftungsrisiken, strafrechtlichen Konsequenzen und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Regelmäßige Wartung schützt Leben, unterstützt die Schadensregulierung und sichert den rechtlichen Betrieb Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Alle installierten Tore müssen normgerecht CE- bzw. (sofern in Österreich notwendig) ÜA-gekennzeichnet und durch zertifizierte Fachkräfte gewartet werden.