Tischlerqualität aus Tirol
← Zurück zur Übersicht

Brandschutztore & Drehtore

EI₂30 & EI₂90 (geprüft nach ÖNORM EN 1634-1, CE- und ggf. ÜA-Kennzeichnung)

Dienstleistungen

  • Montage gemäß Herstellerrichtlinien und ÖNORM B 5335, unter Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen aus ÖNORM B 3850:2023
  • Beratung gemäß ASchG & AStV
  • Unterstützung durch HS-Brandschutzbeauftragten
  • Jährliche Prüfung, Wartung & Reparatur gemäß TRVB 148 durch zertifizierte Fachfirma Hechenblaikner Sparer GmbH
  • Montageabnahme mit Funktionskontrolle (Kennzeichnung gemäß CE / ÜA durch Hersteller)
  • Planung & Projektierung nach TRVB-Richtlinien

Highlights

  • Brandklassen EI₂30, EI₂90 (geprüft nach EN 1634-1 / klassifiziert nach EN 13501-2)
  • Geprüfte Selbstschließfunktion bei Brandauslösung (Kategorie C (Selbstschließfunktion))
  • Optional: Schlupftür mit Brandschutzverglasung (EI₂-Verglasung)
  • Oberflächen: verzinkt, pulverbeschichtet oder in Edelstahl-Ausführung
Unverbindlich anfragen

Brandschutztore schützen große Durchgänge in Industriehallen, Tiefgaragen oder Logistikzentren. Die geprüften Systeme erfüllen die Anforderungen der Klassen EI₂30 bis EI₂90 und verhindern im Brandfall zuverlässig die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Dank geprüfter Selbstschließmechanismen (EN 16034 - Kategorie C (Selbstschließfunktion)) schließen sie bei Brandauslösung automatisch und sorgen in Verbindung mit Rauchschutzkomponenten für normgerechte Sicherheit gemäß TRVB-Vorgaben.

Funktionen und Eigenschaften

  • Mechanische oder motorische Auslösung
  • Einbindung in Brandmeldeanlagen gemäß TRVB 151
  • Optionale Rauchschutzausführung S200 (Rauchdichtigkeit bis 200 °C)
  • Notöffnung im Brandfall über Taster / Akkubetrieb
  • Optionale EI₂-Brandschutzverglasung mit hoher Transparenz
  • Schnelle Schließzeiten zur Reduktion von Brandübertragung
  • Automatisierte Steuerungen, Lichtschranken, Signalanlagen u. v. m.

Ausstattungsvarianten

  • Ein- oder zweiflügelige Schiebetore
  • Mehrflügelige Teleskoptore
  • Hubtore mit optionaler Schlupftür
  • Ein- oder zweiflügelige Drehtore mit optionaler Fluchttür
  • Kompatibel mit Antriebssystemen führender Hersteller (ÖNORM-konform)
  • Modularer Aufbau für Wartung und Instandhaltung

Geeignet für Industriehallen, Tiefgaragen & Logistikzentren. Sonderlösungen auf Anfrage.

Individuelle Lösungen nach Maß:
Unsere Brandschutztore werden individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt - als ein- oder zweiflügeliges Schiebetor, Teleskoptor oder platzsparendes Hubtor. Auf Wunsch integrieren wir Fluchttüren oder Brandschutzverglasungen. Auch Drehtor-Lösungen in ein- oder zweiflügeliger Ausführung sind realisierbar - mit optionaler Fluchttürfunktionalität und in Designausführung nach Wahl.

Rundum-sorglos-Paket

Die Hechenblaikner Sparer GmbH übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage gemäß Herstellerrichtlinien, ÖNORM B 5335 und den jeweiligen Herstellervorgaben. Zusätzlich führen wir die technische Montageabnahme mit Funktionsprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung & Wartung als zertifizierte Fachfirma durch. Die CE- bzw. ÜA-Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller im Rahmen des Inverkehrbringens.

Vorteile

  • Maximale Öffnungsbreiten bei gleichzeitig hoher Brandschutzwirkung
  • Vielfältige Ausführungen für Neubau & Sanierung
  • Flexible Anbindung an Steuerung und BMA-Systeme
  • Einfach und wirtschaftlich nachrüstbar

Zulassungen & Normen

  • Alle unsere Brandschutzelemente entsprechen der ÖNORM B 3850:2023. Sie wurden nach EN 1634-1 geprüft, nach EN 13501-2 klassifiziert und tragen die CE-Kennzeichnung gemäß EN 16034. Für den österreichischen Markt sind unsere Produkte - je nach Bundesland und Einbauort - zusätzlich mit der ÜA-Kennzeichnung versehen. Je nach Produkt und Einbausituation sind E-, EW- oder EI₂-Klassifizierungen anwendbar.

**Wichtig:** Betreiber und Eigentümer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümergemeinschaften) sind gemäß ASchG §12, AStV §20 und TRVB 148 verpflichtet, alle Brandschutztore jährlich durch zertifizierte Fachfirmen überprüfen und warten zu lassen. Zusätzlich sind monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber erforderlich. Diese beinhalten die Prüfung der Selbstschließmechanismen, Rauchschutzfunktionen und Feststellanlagen, dokumentiert im Brandschutzbuch. Nach erfolgter Wartung sind Prüfplakette und Prüfprotokoll verpflichtend anzubringen bzw. zu führen. Die Missachtung dieser Pflichten kann bei Schadensfällen - insbesondere bei Personenschäden - zu erheblichen Haftungsrisiken, strafrechtlichen Konsequenzen und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Regelmäßige Wartung schützt Leben, unterstützt die Schadensregulierung und sichert den rechtlichen Betrieb Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Alle installierten Tore müssen normgerecht CE- bzw. (sofern in Österreich notwendig) ÜA-gekennzeichnet und durch zertifizierte Fachkräfte gewartet werden.