Tischlerqualität aus Tirol
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Feststellanlagen für Brandschutztüren

Geprüfte Systeme gemäß EN 14637 und TRVB 148, Planung nach ONR 25340

Dienstleistungen

  • Montage und Inbetriebnahme als geprüftes System gemäß EN 14637 und TRVB 148
  • Beratung & Planung nach ASchG, AStV und TRVB-Richtlinien
  • Jährliche Wartung & Prüfung durch zertifizierte Fachkräfte gemäß TRVB 148
  • Abnahme mit CE- und ÜA-Kennzeichnung nach Bauproduktegesetz (BauPG)

Highlights

  • Systemgeprüfte Feststellanlagen gemäß EN 14637 für Brand- und Rauchschutztüren
  • Geeignet für Türsysteme mit CE-Kennzeichnung nach EN 16034
  • Ansteuerung über Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen mit Sicherheitsstromversorgung
  • Optional mit Freilauffunktion für barrierefreies Öffnen und Schließen
  • Energieeffizienter Standby-Betrieb und integrierte Überwachungseinheiten
Unverbindlich anfragen

Feststellanlagen dienen der Offenhaltung von selbstschließenden Brandschutztüren und ermöglichen einen sicheren, automatisierten Schließvorgang bei Branderkennung. Dadurch wird eine ungehinderte Flucht im Normalbetrieb ermöglicht und gleichzeitig der gesetzliche Rauch- und Feuerschutz im Ernstfall garantiert.

Feststellanlagen bestehen aus aufeinander abgestimmten Komponenten wie Türschließer, Haftmagnet, Auslösevorrichtung und Steuerzentrale. Die Systemfreigabe erfolgt ausschließlich für geprüfte Kombinationen gemäß EN 14637. Planung, Inbetriebnahme und Wartung richten sich nach den Vorgaben der TRVB 148 S.

Funktionsweisen

  • Magnetische Feststellung mittels Decken- oder Wand-Haftmagnet (EM, EMF)
  • Mechanische Feststellung durch integrierte Feststelleinheit im Schließsystem
  • Elektromechanische Antriebe mit Steuerung über Rauchmelder oder BMZ
  • Freilauffunktion für barrierefreies Begehen bei automatischer Schließung im Brandfall
  • Selbsttest- und Störungsmeldung bei Anlagen mit integrierter Überwachungseinheit

Ausführungsformen & Montage

  • Für ein- oder zweiflügelige Türen mit Türschließsystem (z. B. mit Schiene oder Gestänge)
  • Wand- oder deckenmontierte Haftmagnete mit Ankerplatte
  • Oberflächen in Edelstahl oder pulverbeschichtet (RAL nach Wahl)
  • Direkte Anbindung an Rauchmelder oder Brandmeldeanlage möglich
  • Zulassung nur für geprüfte Systemkombinationen laut Zulassungsschein

Feststellanlagen kommen vorrangig in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Einkaufszentren zum Einsatz, wo barrierefreie Wege mit gleichzeitigem Brandschutz gefordert sind. Grundsätzlich ist auf jeder brandschutztechnisch erforderlichen Tür, die im Flucht- oder Rettungsweg liegt oder als Feuerschutzabschluss geplant ist, ein zugelassener Türschließer gemäß EN 1154 verpflichtend vorzusehen. Ist die Tür im Alltag offen zu halten, darf dies ausschließlich mit einer geprüften Feststellanlage erfolgen. Keinesfalls dürfen Keile, Haken oder andere Hilfsmittel zur Offenhaltung verwendet werden - dies stellt eine grobe Pflichtverletzung mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Folgen dar.

Wartung und Prüfung

Jährliche sicherheitstechnische Prüfung durch zertifizierte Fachfirmen gemäß TRVB 148 inkl. Prüfung der Schließfunktion, Auslösung, Energieversorgung und Steuerzentralen. Dokumentation erfolgt im Brandschutzbuch, Prüfplakette inklusive.

Vorteile

  • Barrierefreie Durchgänge und komfortabler Betrieb im Alltag
  • Sicheres automatisches Schließen im Brandfall
  • Kompatibilität mit Rauchschutztüren gemäß EN 1634-3
  • Zulässig und geprüft für den Einsatz in Österreich gemäß CE- und ÜA-Richtlinien

Zulassungen & Normen

  • Feststellanlagen müssen gemäß ÖNORM EN 14637 als vollständige Systeme geprüft, zugelassen und dokumentiert werden. Die CE-Kennzeichnung basiert auf den europäischen Normen EN 1154 (Türschließer), EN 1155 (Feststelleinrichtungen) und EN 1158 (Koordinierungsbeschläge). Für eine rechtskonforme Installation in Österreich ist zusätzlich die ÜA-Kennzeichnung gemäß dem Bauproduktegesetz (BauPG) erforderlich. Die Planung und Ausführung richten sich nach den Herstellervorgaben, der EN 14637 sowie der TRVB 148 S. Bei Anlagen in Fluchtwegen sind zusätzlich EN 13637 sowie ONR 25340 (Fluchtwegtechnik) zu berücksichtigen. Ausschreibungen müssen vollständige Feststellanlagen als geprüfte Funktionseinheiten (Türschließer, Feststelleinrichtung, Rauchmelder und Auslösung) beinhalten. Einzelkomponenten ohne Systemzulassung gelten als nicht konform und dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

**Wichtig:** Betreiber und Besitzer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümer) sind nach ASchG §12, AStV §20 und TRVB 148 verpflichtet, Feststellanlagen jährlich von zertifizierten Fachkräften durch Fachfirmen prüfen und warten zu lassen, um die Funktionalität im Brandfall zu gewährleisten. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind gemäß TRVB 148 vorgeschrieben, um die Einsatzbereitschaft zu sichern, inklusive Überprüfung von automatischen Auslösungen und Brandmeldeanlagen-Schnittstellen, mit Dokumentation im Brandschutzbuch. Nach der Wartung ist eine Prüfplakette anzubringen und ein Prüfprotokoll zu führen. Ausreden wie „wir haben kein Geld“ sind rechtlich unhaltbar und können bei Vernachlässigung zu Haftungsrisiken (einschließlich Personenschäden), Strafen, Versicherungsverlust oder strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wie in ASchG §12 und StGB §88 geregelt. Regelmäßige Wartung schützt Menschenleben, erleichtert Versicherungsansprüche und verhindert kostspielige Gerichtsverfahren. Alle Feststellanlagen müssen CE- und ÜA-gekennzeichnet sein und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften gewartet werden.