Tischlerqualität aus Tirol
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Holz Brandschutztüren

EI₂30 bis EI₂90 (geprüft nach EN 1634-1, klassifiziert nach EN 13501-2, CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034, ggf. zusätzlich ÜA-Kennzeichnung)

Dienstleistungen

  • Montage gemäß Herstellerrichtlinien und ÖNORM B 5335, unter Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen aus ÖNORM B 3850:2023
  • Beratung nach ASchG & AStV
  • Unterstützung durch HS Brandschutzbeauftragten
  • Jährliche Prüfung, Wartung & Reparatur gemäß TRVB 148 durch zertifizierte Fachfirma Hechenblaikner Sparer GmbH
  • Technische Montageabnahme mit Funktionskontrolle (Kennzeichnung gemäß CE / ÜA durch Hersteller)
  • Planung & Projektierung nach TRVB-Richtlinien

Highlights

  • Geprüft nach EN 1634-1 (Feuerprüfung), klassifiziert nach EN 13501-2 (Feuerwiderstand)
  • CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034 (Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzelemente), ggf. zusätzlich ÜA-Kennzeichnung laut ÖIB-Richtlinien
  • Brandklassifizierung EI₂30, EI₂60 & EI₂90
  • Hochwertige Holzoberflächen: Furnier, Lack oder Massivholz
  • Integrierte Rauchschutzdichtung S200 (Rauchdichtigkeit bis 200 °C) und optional Schallschutzverglasung
  • Panikverschluss gemäß ÖNORM EN 179 / EN 1125 möglich
Unverbindlich anfragen

Brandschutztüren aus Holz verbinden ästhetisches Design mit hoher Sicherheit und zeichnen sich durch ihre angenehme, warme Optik sowie Feuerwiderstand EI₂30 bis EI₂90 aus.

Geprüft nach EN 1634-1 und klassifiziert nach EN 13501-2, CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034 - erfüllt alle Anforderungen für den Einsatz gemäß österreichischem Bauproduktegesetz. Ideal für Büros, Hotels und öffentliche Gebäude, wo Design und Sicherheit gleichermaßen zählen.

Funktionen und Eigenschaften

  • Feuerhemmend (EI₂30), hochfeuerhemmend (EI₂60) und feuerbeständig (EI₂90)
  • Selbstschließfunktion gemäß EN 1154 Kategorie C (Türschließer mit kontrolliertem Schließverhalten), erforderlich für CE-Kennzeichnung nach EN 16034
  • Optional: Rauchschutz S200 (Rauchdichtigkeit bis 200 °C) und Schallschutzverglasung
  • Glasausschnitte mit Brandschutzverglasung möglich
  • Panikbeschlag nach EN 179 / 1125 optional
  • Montage in Mauerwerk, Beton oder Trockenbau zulässig

Ausstattungsvarianten

  • Flächenbündige oder stumpf einschlagende Türblätter
  • Block-, Eck- oder Umfassungszargen mit oder ohne Schwelle
  • Dekoroberflächen in Holzfurnier, Lack oder HPL-Beschichtung (Pulverbeschichtung nur bei Metallteilen)
  • Maßanfertigung nach ÖNORM-Vorgabe für Fluchtwege und Sondermaße
  • Barrierefreie Ausführung gemäß ÖNORM B 1600 möglich

Unsere Holz-Brandschutztüren vereinen technische Sicherheit mit stilvoller Innenraumgestaltung. Erhältlich in vielen Design- und Farbvarianten, auch mit Massivholzoptik. Zubehör wie absenkbare Bodendichtung, verdeckte Bänder oder Automatisierungstechnik kann individuell ergänzt werden. Die Montage, Wartung und Reparatur erfolgen ausschließlich gemäß Herstellerrichtlinien.

Rundum-Sorglos-Paket

Die Hechenblaikner Sparer GmbH übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage gemäß Herstellerrichtlinien, ÖNORM B 5335 und Herstellervorgaben, technische Abnahme mit Funktionskontrolle sowie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung & Wartung als zertifizierte Fachfirma. Die CE- bzw. ÜA-Kennzeichnung wird durch den Hersteller im Rahmen des Inverkehrbringens gewährleistet.

Vorteile

  • Hohe Gestaltungsfreiheit durch zahlreiche Holzarten & Oberflächen
  • Zugelassen für Innen- und bedingt auch für witterungsgeschützte Außenbereiche
  • Behördlich verwendbar durch CE- und ggf. ÜA-Kennzeichnung
  • Optimal kombinierbar mit Rauch- und Schallschutzanforderungen

Zulassungen & Normen

  • Alle unsere Brandschutzelemente entsprechen der ÖNORM B 3850:2023. Sie wurden nach EN 1634-1 geprüft, nach EN 13501-2 klassifiziert und tragen die CE-Kennzeichnung gemäß EN 16034. Für den österreichischen Markt sind unsere Produkte - je nach Bundesland und Einbauort - zusätzlich mit der ÜA-Kennzeichnung versehen. Je nach Produkt und Einbausituation sind E-, EW- oder EI₂-Klassifizierungen anwendbar.

**Wichtig:** Betreiber und Besitzer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümer) sind nach ASchG §12, AStV §20 und TRVB 148 verpflichtet, Holz-Brandschutztüren jährlich von zertifizierten Fachkräften durch Fachfirmen prüfen und warten zu lassen, um die Funktionalität im Brandfall zu gewährleisten. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind gemäß TRVB 148 vorgeschrieben, um die Einsatzbereitschaft zu sichern, inklusive Überprüfung von Selbstschließmechanismen, Rauchschutz und Feststellanlagen, mit Dokumentation im Brandschutzbuch. Nach der Wartung ist eine Prüfplakette anzubringen und ein Prüfprotokoll zu führen. Ausreden wie „wir haben kein Geld“ sind rechtlich unhaltbar und können bei Vernachlässigung zu Haftungsrisiken (einschließlich Personenschäden), Strafen, Versicherungsverlust oder strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wie in ASchG §12 und StGB §88 geregelt. Regelmäßige Wartung schützt Menschenleben, erleichtert Versicherungsansprüche und verhindert kostspielige Gerichtsverfahren. Alle Holz-Brandschutztüren müssen CE-gekennzeichnet sein und ggf. mit einer ÜA-Kennzeichnung versehen sein. Wartung und Prüfung dürfen nur durch zertifizierte Fachkräfte erfolgen.