Tischlerqualität aus Tirol
← Zurück zur Übersicht

Stahl Brandschutztüren

Primär EI₂30 & EI₂90 (optional EI₂60, EI₂120; Geprüft nach EN 1634-1 (Feuerprüfung), klassifiziert nach EN 13501-2 (Feuerwiderstand), CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034 (Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzelemente), ggf. zusätzlich ÜA-Kennzeichnung laut ÖIB-Richtlinien)

Dienstleistungen

  • Montage gemäß Herstellerrichtlinien und ÖNORM B 5335, unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen wie ÖNORM B 3800-4 (Brandverhalten von Bauteilen) und B 3850:2023 (Feuer- und Rauchschutzabschlüsse)
  • Beratung nach ASchG & AStV
  • Unterstützung durch HS Brandschutzbeauftragten
  • Jährliche Prüfung, Wartung & Reparatur gemäß TRVB 148 durch zertifizierte Fachfirma Hechenblaikner Sparer GmbH
  • Technische Montageabnahme mit Funktionskontrolle (Kennzeichnung gemäß CE / ÜA durch Hersteller)
  • Planung & Projektierung nach TRVB-Richtlinien

Highlights

  • Geprüft nach EN 1634-1 (Feuerprüfung), klassifiziert nach EN 13501-2 (Feuerwiderstand)
  • CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034 (Produktnorm für Feuer- und Rauchschutzelemente), ggf. zusätzlich ÜA-Kennzeichnung laut ÖIB-Richtlinien
  • Robuste Türblattkonstruktion (62 mm, Isolierkern, verzinkt oder Edelstahl)
  • Vielfältige Zargenformen: Block-, Eck-, Umfassungs- oder Sonderzarge
  • Dreidimensional verstellbare Objektbänder, Panikbeschlag optional nach EN 179 / EN 1125
  • RAL-Farbtöne frei wählbar (pulverbeschichtet)
  • Brandklassifizierung EI₂30 & EI₂90 (optional EI₂60, EI₂120)
Unverbindlich anfragen

Brandschutztüren aus Stahl bieten hohe Widerstandsfähigkeit gegen Feuer und Rauch - je nach Klassifizierung EI₂30, EI₂60, EI₂90 oder EI₂120. Geprüft nach EN 1634-1 (Feuerprüfung), klassifiziert nach EN 13501-2 (Feuerwiderstand) und CE-gekennzeichnet gemäß EN 16034 (ggf. zusätzlich ÜA).

Sie schützen Fluchtwege und verhindern die Brandausbreitung in Gebäuden mit höchsten Anforderungen, etwa in Industrie-, Verwaltungs- und Sonderbauten.

Funktionen und Eigenschaften

  • Feuerhemmend (EI₂30) und feuerbeständig (bis EI₂120)
  • Selbstschließfunktion gemäß EN 1154 Kategorie C (Türschließer mit kontrolliertem Schließverhalten)
  • Optional: Rauchschutz S200 (Rauchdichtigkeit bis 200 °C)
  • Optional: EI₂-Brandschutzverglasung oder Lüftungsgitter
  • Panikbeschlag gemäß EN 179 / 1125 möglich
  • Geeignet für ein- und zweiflügelige Ausführung
  • Montage in Beton, Mauerwerk oder Gipskarton möglich

Ausstattungsvarianten

  • Stumpf einschlagende oder flächenbündige Türblätter
  • Block-, Eck- oder Umfassungszargen mit oder ohne Schwelle
  • Beschläge & Drückergarnituren in Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl
  • Panikfunktion 179/1125, Feststellanlage oder Türschließer nach Kundenwunsch
  • Barrierefrei gemäß ÖNORM B 1600 realisierbar

Pulverbeschichtung in allen gängigen RAL-Tönen oder Ausführung in Edelstahl möglich. Zubehör wie Schließfolgeregler, absenkbare Bodendichtungen oder Automatisierungstechnik kann individuell ergänzt werden. Die Montage, Wartung und Reparatur erfolgen ausschließlich gemäß Herstellerrichtlinien, um die Funktionsfähigkeit und Konformität der Brandschutztüren zu gewährleisten.

Rundum-Sorglos-Paket

Die Hechenblaikner Sparer GmbH übernimmt Lieferung, fachgerechte Montage gemäß Herstellerrichtlinien, ÖNORM B 5335 und Herstellervorgaben, technische Abnahme mit Funktionskontrolle sowie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung & Wartung als zertifizierte Fachfirma. Die CE- bzw. ÜA-Kennzeichnung wird durch den Hersteller im Rahmen des Inverkehrbringens gewährleistet.

Vorteile

  • Geeignet für Innen- & Außenbereich
  • Behördlich zugelassen durch CE- und ggf. ÜA-Kennzeichnung
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten, auch für Sonderlösungen

Zulassungen & Normen

  • Alle unsere Brandschutzelemente entsprechen der ÖNORM B 3850:2023. Sie wurden nach EN 1634-1 geprüft, nach EN 13501-2 klassifiziert und tragen die CE-Kennzeichnung gemäß EN 16034. Für den österreichischen Markt sind unsere Produkte - je nach Bundesland und Einbauort - zusätzlich mit der ÜA-Kennzeichnung versehen. Je nach Produkt und Einbausituation sind E-, EW- oder EI₂-Klassifizierungen anwendbar.

**Wichtig:** Betreiber und Besitzer (z. B. Hausverwaltungen, Bauträger, Eigentümer) sind nach ASchG §12, AStV §20 und TRVB 148 verpflichtet, Stahl-Brandschutztüren jährlich von zertifizierten Fachkräften durch Fachfirmen prüfen und warten zu lassen, um die Funktionalität im Brandfall zu gewährleisten. Monatliche Eigenkontrollen durch den Betreiber sind gemäß TRVB 148 vorgeschrieben, um die Einsatzbereitschaft zu sichern, inklusive Überprüfung von Selbstschließmechanismen, Rauchschutz und Feststellanlagen, mit Dokumentation im Brandschutzbuch. Nach der Wartung ist eine Prüfplakette anzubringen und ein Prüfprotokoll zu führen. Ausreden wie „wir haben kein Geld“ sind rechtlich unhaltbar und können bei Vernachlässigung zu Haftungsrisiken (einschließlich Personenschäden), Strafen, Versicherungsverlust oder strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, wie in ASchG §12 und StGB §88 geregelt. Regelmäßige Wartung schützt Menschenleben, erleichtert Versicherungsansprüche und verhindert kostspielige Gerichtsverfahren. Alle Türen müssen CE- und ÜA-gekennzeichnet sein und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften gewartet werden.