a) Für die zwischen der Firma Hechenblaikner Sparer GmbH, kurz HS, und dem Käufer bzw. Auftraggeber (Kunde) abgeschlossenen Verträge oder sonstigen in Auftrag gegebenen Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von HS schriftlich bestätigt. Diese AGBs haben uneingeschränkten Vorrang vor sämtlichen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.Zusätzlich können projektspezifische Vereinbarungen, wie z. B. ‚Begleitschreiben‘, ‚Projektdokumente‘ oder andere ergänzende Dokumente, erstellt werden. Diese und die AGBs gelten als verbindlicher Bestandteil des Vertrags und gelten bei schriftlicher Auftragsannahme als akzeptiert. Bei Abweichungen zwischen diesen AGBs und einem ergänzenden Dokument haben die Regelungen des Dokuments Vorrang oder ergänzen diese AGBs gemäß ihrer ausdrücklichen Festlegung.
Hinweis: Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), einschließlich etwaiger Änderungen, sind jederzeit auf unserer Webseite unter www.hechenblaiknersparer.at/agbs abrufbar. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Webseite automatisch in Kraft und gelten für alle neu abgeschlossenen Verträge. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen ebenfalls, sofern der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht und die Geschäftsbeziehung fortsetzt. Sollten auf gedruckten Dokumenten (z. B. Regieberichte, Bautagesberichte, Prüfprotokolle) ältere Fassungen der AGBs aufgeführt sein, gilt trotzdem ausschließlich die aktuelle Online-Version. Kunden wird nahegelegt, die AGBs regelmäßig auf der Webseite einzusehen, um über mögliche Anpassungen informiert zu bleiben.
b) Ein Verbrauchergeschäft im Sinne dieser AGBs ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden laut §1KSchg. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
c) Diese AGBs gelten auch für Folgeaufträge und längere Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf sie erneut hingewiesen werden muss. Sie gelten für sämtliche mit der Leistung verbundenen Nebenarbeiten oder zusätzlichen Leistungen, wie z. B. Wartungsvereinbarungen. Ein Vertrag wird für HS erst durch schriftliche Bestätigung der Bestellung rechtsverbindlich. Nur schriftlich bestätigte Vereinbarungen sind verbindlich. Mit Unterzeichnung dieser AGBs erklärt sich der Kunde unwiderruflich mit deren Geltung einverstanden. Diese AGBs sind ab Unterzeichnung für beide Parteien bindend und haben Vorrang vor vorherigen Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden. Dies gilt auch für Berichte (z. B. Regieberichte, Bautagesberichte, Prüfprotokolle) und Aufträge ohne vorheriges schriftliches Angebot. Solche Berichte und Aufträge sind mit Unterzeichnung rechtlich bindend und nicht verhandelbar.
d) Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als diese schriftlich von HS bestätigt wurden. Unterschriften von Vertretern des Kunden sind verbindlich, unabhängig von einer ausdrücklichen Bevollmächtigung. Dies gilt auch, wenn keine separate Vollmacht vorliegt. Der Kunde haftet für alle Handlungen seiner Vertreter. HS ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis des Unterzeichners zu überprüfen. Auch ohne Stempel des Auftraggebers ist die Unterschrift rechtsverbindlich.
e) Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Technische oder formale Änderungen vorbehalten.
f) Mit der Unterzeichnung dieser AGBs werden sämtliche abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam. Diese AGBs haben uneingeschränkten Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder durch andere AGBs des Auftraggebers vereinbart wurden. Die AGBs gelten auch rückwirkend für alle bisherigen und zukünftigen Verträge zwischen HS und dem Auftraggeber. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mit der Unterfertigung dieses Dokuments erklärt sich der Auftraggeber mit den darauf bezogenen Leistungen und diesen AGBs einverstanden, auch wenn keine gesonderte Auftragsbestätigung oder Angebote erfolgten.
g) Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Abweichungen von den vereinbarten Leistungen gelten als zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und keinen wesentlichen Einfluss auf die Funktion oder den Wert der Leistung haben.
ANGEBOTE / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
a) Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Monat ab Angebotsdatum, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an die angegebenen Preise gebunden und behalten uns eine neue Kalkulation vor.
b) Die Annahme eines Angebots durch den Kunden stellt einen verbindlichen Auftrag dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von HS zustande.
c) Änderungen an Auftragsbestätigungen, die auf Fehlinformationen des Kunden beruhen, können mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 € verrechnet werden.
Die Preise von HS gelten, sofern nicht anders vereinbart, als Festpreise für die Dauer der Lieferfrist. Sollten zwischen Angebotslegung und Lieferung unvorhersehbare Materialkostensteigerungen, Preiserhöhungen durch Lieferanten oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert. Verzögert sich der Termin aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von HS, können Kostensteigerungen geltend gemacht werden. Materialkostensteigerungen, Preiserhöhungen durch Lieferanten sowie höhere Gewalt berechtigen HS zur Preisanpassung. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich Steuern und, bei Exportaufträgen, ohne Verzollung oder Einfuhrumsatzsteuer. Skontofristen beginnen mit Rechnungsdatum.
Die Preise setzen voraus, dass die Baustelleninfrastruktur (z.B. Baustrom, WC, Reinigung, Versicherung etc.) vom Auftraggeber bereitgestellt wird, ohne zusätzliche Kosten für HS. Zustellungskosten sind im Punkt „Lieferung und Versand“ geregelt und werden im Angebot angegeben und vom Kunden getragen. Die Preisermittlung basiert auf der Annahme, dass die Arbeiten von HS ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können. Verzögerungen seitens des Auftraggebers (z. B. zusätzliche Anfahrten, Stehzeiten) oder unvorhergesehene Erschwernisse führen zu Mehrkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Zusätzlich notwendige Arbeiten oder Kostensteigerungen über 15 % des ursprünglichen Auftragswerts werden dem Kunden mitgeteilt. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Entscheidung, kann HS erbrachte Leistungen abrechnen und vom Vertrag zurücktreten. Preiserhöhungen, die sich aus unerwarteten Marktveränderungen ergeben, werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und entsprechend angepasst. Preiserhöhungen durch Zulieferer können nach entsprechender Mitteilung an den Kunden weitergegeben werden. Gewerbefremde Tätigkeiten (z. B. Elektro-, Stemm- oder Verputzarbeiten) sind nicht im Preis enthalten. Zusätzliche Arbeiten bedürfen der schriftlichen Zustimmung und werden nach Aufwand in Regie abgerechnet.
Nachträgliche Änderungen von Rechnungen aufgrund fehlerhafter Kundenangaben werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 € verrechnet. Eigenmächtige Änderungen des Auftrags ohne Genehmigung von HS sind nicht vergütungsfähig. Arbeiten, die über den Auftrag hinausgehen, erfolgen nur nach schriftlicher Freigabe und werden nach Aufwand oder vereinbarten Pauschalpreisen abgerechnet. Abweichungen von Planungen oder Messungen können zu zusätzlichen Kosten führen. Nicht durch HS verschuldete Verzögerungen werden als unproduktive Zeiten berechnet. Für fehlerhafte Maßangaben haftet der Kunde. Detaillierte Planungen und zusätzliche Anforderungen des Kunden werden nach Aufwand abgerechnet.
Bei Rücktritt des Kunden ohne Auftragserteilung können angefertigte Planunterlagen und damit verbundene Kosten in Rechnung gestellt werden. Ausgehändigte Pläne verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HS und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Skonti sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Rechnung oder Auftragsbestätigung vereinbart wurden. Einseitig abgezogene Skontobeträge werden ausnahmslos zurückgefordert.
Rechnungen für Dienstleistungen (z. B. Revisionen, Montagen, Wartungen) sind sofort netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist HS berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware oder bereits erbrachter Leistungen zu verlangen. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz sind vom Kunden zu tragen. Bei Warenlieferungen ist eine Anzahlung von mindestens 70 % bei Auftragserteilung und der Restbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung netto zu leisten. Ohne Skonto-Vereinbarungen gilt ebenfalls eine Zahlungsfrist von 7 Tagen netto.
HS kann vor Auftragsannahme einen Bonitätsnachweis verlangen und Teilrechnungen nach Auftragswert oder Zeitaufwand stellen. Die Umsatzsteuer ist vollständig mit Rechnungslegung zu leisten, unabhängig von abweichenden Zahlungskonditionen. Der Auftraggeber muss Mehrwertsteuervorschriften einhalten und behördliche Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten beschaffen. Reverse-Charge-Regelungen müssen bei Auftragserteilung gemeldet werden, sonst werden sie nicht berücksichtigt.
Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, alle Interventions- und Rechtsverfolgungskosten zu tragen. Ein Zurückbehalt oder eine Aufrechnung von Zahlungen aufgrund von Garantieansprüchen oder Mängelrügen ist nicht zulässig. Zahlungen sind unabhängig von Mängeln oder Reklamationen vollständig und fristgerecht zu leisten.
HS ist bei Zahlungsverzug oder offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen. HS ist berechtigt, bei Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten oder drohender Insolvenz des Kunden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Waren bis zur vollständigen Zahlung einzubehalten. Der Kunde hat die Ware auf eigene Kosten an HS zurückzusenden. Zusätzlich ist HS berechtigt, bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Waren einzubehalten, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
Unberechtigt abgezogene Skontobeträge werden ausnahmslos zurückgefordert. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in der Rechnung oder Auftragsbestätigung vereinbart wurden.
Rechnungsänderungen aufgrund von fehlerhaften Kundenangaben nach der Rechnungsstellung werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 € verrechnet.
a) Lieferfristen: Lieferfristen sind unverbindlich, außer bei Fixterminen, und beginnen mit Auftragserteilung. Änderungen am Auftrag können Termine verschieben. HS haftet nicht für unverschuldete Verzögerungen (z. B. durch Dritte, Streiks, Transportprobleme). Schadenersatz bei schuldhaftem Verzug ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich. Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt, es sei denn, dieser beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HS. In allen anderen Fällen ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. HS behält sich das Recht vor, Liefertermine anzupassen, falls unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt eintreten.
b) Voraussetzungen für Liefertermine: Terminzusagen setzen vollständige technische Klarheit über das Auftragsvolumen voraus, andernfalls legt HS Nachtermine nach Möglichkeit fest. Die Montage beginnt erst, wenn alle baulichen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte der Kunde die baulichen oder rechtlichen Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllen und dadurch Verzögerungen verursachen, ist HS berechtigt, anfallende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder sonstige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
c) Annahmeverzug: Ist der Kunde zum Liefertermin abwesend, lehnt die Lieferung ab oder trifft keine Vorbereitungen, gerät er in Annahmeverzug. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken, auch bei Teillieferungen, auf ihn über. HS kann Arbeiten bei Krankheit des Kunden aus Ansteckungsgefahr ablehnen. Anfahrten und Sonderkosten werden berechnet. Bei Annahmeverzug oder Nichtannahme der Lieferung ist HS berechtigt, Lagerkosten sowie weitere anfallende Kosten in Rechnung zu stellen.
d) Versand und Transport: Der Versand umfasst den Transport zur Baustelle oder Bestelladresse, jedoch kein Abladen oder Verbringen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Montagepreise beinhalten Versand, Abladen, sachgemäßes Lagern und Verbringen, jedoch nur im Zuge der Montagebeauftragung. Hindernisse (z. B. erschwerte Zugänge, Beistellung von Autokränen/Arbeitsbühnen oder Vertragen über +/- 1 Stockwerk der Abladeebene) verursachen zusätzliche Kosten, die gesondert berechnet werden. Falls eine Lieferung aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden nicht korrekt erfolgen kann, behält sich HS das Recht vor, die Kosten für eine erneute Anfahrt oder Korrekturlieferung weiterzuverrechnen.
e) Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde stellt Unterlagen, Strom, Zugänge, WC- Sanitäreinrichtung, Baustellensicherungen, abschließbaren Raum zur Lagerung von Werkzeugen, Material etc. sowie erforderliche Arbeiten (z. B. Versetzen von Türstöcken, Maurer- und Malerarbeiten), Kräne, Hebebühnen und Gerüste bereit. HS ist nicht berechtigt, Gas-, Wasser- oder Stromanschlüsse vorzunehmen. Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Kunde. Sollten bauliche oder organisatorische Mängel beim Kunden vorliegen, die eine ordnungsgemäße Lieferung oder Montage behindern, behält sich HS das Recht vor, die Arbeiten zu unterbrechen und entstandene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
f) Gefahrenübergang: Mit Übergabe, Abnahme oder Inbetriebnahme geht die Gefahr auf den Kunden über. Offensichtliche Mängel sind sofort schriftlich zu melden; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Eine formelle Abnahme im Sinne der ÖNORM 2060 bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Falls die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, geht die Gefahr ab dem ursprünglich geplanten Lieferdatum auf den Kunden über.
g) Teillieferungen: Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Teillieferungen anzunehmen, sofern keine Gesamtlieferung vereinbart wurde. HS ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese gesondert abzurechnen. Ein Lieferverzug einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Gesamtauftrag.
h) Materialdarstellung und Abweichungen: Die in den Mustervorlagen verwendeten Materialien wie Holz, Granit, Dekton, Silestone, Glas, Farben etc. dienen lediglich der Veranschaulichung des jeweiligen Typs und stellen keine genaue Repräsentation der Struktur, Maserung oder Wuchsform dar.
i) Spezialregelung für Brandschutzelemente: Falls es sich um Brandschutzelemente handelt, die von HS geliefert oder verbaut wurden, ist sicherzustellen, dass für Wartungen oder Reparaturen ausschließlich Materialien mit gültiger Zulassung für das jeweilige Brandschutzelement verwendet werden. HS übernimmt keine Haftung für Funktionsausfälle oder rechtliche Konsequenzen bei unsachgemäßer Reparatur oder Verwendung nicht zugelassener Komponenten.
j) Haftungsrücklass und Deckungsrücklass: Ein Haftungsrücklass wird nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert und beträgt maximal 2 % des Gesamtauftragswertes. Eine einseitige Erhöhung durch den Kunden ist unzulässig. Ein Deckungsrücklass wird grundsätzlich nicht gewährt. Falls ausnahmsweise ein Deckungsrücklass vereinbart wird, beträgt dieser maximal 5 % des Rechnungsbetrags und kann entweder von der Schlussrechnung abgezogen oder durch eine Bankgarantie oder Baurücklass-Versicherung hinterlegt werden. HS behält sich das Recht vor, die Form der Sicherstellung zu wählen.
a) Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller offenen Rechnungen Eigentum von HS. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind Veräußerung, Verpfändung oder Überlassung ohne schriftliche Zustimmung von HS unzulässig. Der Käufer muss die Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand halten und Reparaturen von HS durchführen lassen. Verkauf oder Pfändung sind HS unverzüglich zu melden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag.
b) Von HS angefertigte Standortlisten bleiben Eigentum von HS und werden dem Kunden nur gemäß Leihvertrag (§971 ABGB) überlassen. Sie sind bei Fremdvergabe oder auf Aufforderung zurückzugeben. Weitergabe oder Vervielfältigung sind untersagt. Beim Kauf der Listen gehen diese ins Eigentum des Kunden über.
c) Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verarbeiten, weiterzuveräußern, zu verpfänden oder Dritten zur Sicherung zu überlassen. Eine Veräußerung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HS gestattet.
d) Falls die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von Dritten gepfändet oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird, ist der Käufer verpflichtet, HS unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Eigentumsrechte von HS zu ergreifen. Falls der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterveräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an HS ab. HS ist berechtigt, die Abtretung jederzeit offenzulegen und Zahlung direkt vom Drittabnehmer zu verlangen.
e) Falls der Käufer die gelieferte Ware weiterveräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche daraus entstehenden Forderungen an HS ab. HS ist berechtigt, die Abtretung jederzeit offenzulegen und Zahlung direkt vom Drittabnehmer zu verlangen.
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 922 ff. ABGB.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand oder die erbrachte Leistung bei Übernahme sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich und detailliert auf dem Lieferschein oder Abnahmeprotokoll zu vermerken. Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gelten sie als genehmigt. HS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Temperaturschwankungen) oder altersbedingte Abnutzung entstehen. Andernfalls gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen, und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Holz und Furniere sind Naturprodukte und weisen naturbedingte Unterschiede in Farbe, Struktur und Wuchs auf. Für die fachgerechte Nutzung und lange Haltbarkeit ist ein geeignetes Raumklima erforderlich: Eine relative Luftfeuchtigkeit von 50–60 % und ein maximaler Temperaturunterschied zwischen Räumen von 4 °C sollten eingehalten werden, insbesondere in Nassräumen wie Badezimmern, WCs und Kellerabgängen. Schäden wie Verzug, Risse, Astlöcher, Verformungen oder Oberflächenfehler, die durch ungeeignete Raumklimabedingungen oder unsachgemäße Lagerung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Unternehmen (B2B): Es gelten die Prüf- und Rügepflichten nach § 377 UGB. Nicht gerügte Mängel gelten als akzeptiert. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.
HS übernimmt außerhalb des Produkthaftungsgesetzes keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernommen.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist unzulässig.
Bei Beanstandungen liegt die Entscheidung über Austausch oder Verbesserung ausschließlich bei uns; eine Wahlmöglichkeit des Kunden besteht nicht.
Widerruft der Käufer den Auftrag oder tritt er aus einem Grund zurück, der nicht gesetzlich zum Rücktritt berechtigt, kann HS eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinns verlangen, mindestens jedoch 15% des Kaufpreises, nach Beginn der Herstellungsarbeiten 30% der Auftragssumme. Zusätzlich behält sich HS Schadensersatz für Planungsarbeiten, Bemusterungen, Reisen oder ähnliche Aufwendungen vor. Wurden Planungsarbeiten nicht gesondert vergütet, kann HS die Urheberrechte an den Planunterlagen geltend machen. Ein Wahlrecht des Käufers besteht nicht. Die Stornogebühr gilt auch bei vor Ort des Kunden erteilten Aufträgen.
Bereits gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. In diesem Fall muss die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Für genehmigte Retouren wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 15 % des Nettowarenwerts erhoben. Individuell angefertigte, zugeschnittene oder auf Kundenwunsch modifizierte Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Erfüllungsort für beide Teile ist Kufstein. Es wird von den Vertragsteilen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, welche aus diesem Vertrag resultieren, die Zuständigkeit des sachlichen in Betracht kommenden Gerichts der Stadt Kufstein vereinbart.
Die unerlaubte Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung der von HS angefertigten Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Brandschutz- sowie Flucht- und Rettungsplänen, Einrichtungs- und Küchenplanungen etc., ist verboten. Alle Pläne, Skizzen, Zeichnungen und die damit verbundenen Leistungen in schriftlicher Form (z. B. Protokolle, Feuerwehrlaufkarten, technische Zeichnungen, Entwürfe für Einrichtungen) bleiben geistiges Eigentum von HS. Ihre Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von HS. Jegliche Änderungen oder anderweitige Nutzung der Pläne ohne schriftliche Zustimmung von HS sind ausdrücklich untersagt.
Werden Planungsarbeiten beauftragt, aber nicht zur Ausführung gebracht, behält sich HS vor, die angefertigten Pläne sowie damit verbundene Leistungen nach Aufwand oder gemäß einer Pauschale in Rechnung zu stellen. Die Pläne verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HS und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
HS übernimmt keinerlei Kostenanteile für Werbeeinschaltungen oder Marketingmaßnahmen des Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ansprüche auf Rückerstattung oder Teilübernahme von Werbekosten werden ausgeschlossen.
Um die ordnungsgemäße Funktion der Feuer- und Sicherheitseinrichtungen wie Türen, Tore, Fenster etc. sicherzustellen und die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche zu wahren, ist eine fachgerechte Wartung jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Haftung: Sollten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die zur Anwendung gelangenden Vorschriften, wie insbesondere AschG, AstV und GewO sowie die Landesgesetze, nicht eingehalten werden und somit für die sicherheitstechnischen Einrichtungen der letzte Stand der Technik nicht gewährleistet sein, so besteht im Anlassfall ein Haftungsrisiko für den Eigentümer, den Betreiber oder deren Beauftragten.
Garantie:Herstellergarantien gelten nur bei fristgerechten Revisionen durch Ö-Norm zertifizierte Techniker mit Original-Ersatzteilen. Andernfalls können Garantieansprüchen entfallen.
Versicherung: Nicht fachgerechte Überprüfungen oder Revisionen von sicherheitstechnischen Einrichtungen können zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.
Prüfungen oder Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen beheben ohne sofortige Instandsetzung keine bestehenden Gefahren. HS haftet nicht für dadurch entstehende Sach-, Umwelt- oder Personenschäden. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß den AGBs.
Revision 2025v1.1 Änderungen und Irrtümer vorbehalten!Die aktuellen AGBs und Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Website. Für spezielle Leistungen wie Wartung oder Holzverarbeitung können zusätzliche Bedingungen gelten, die als Ergänzung zu den Haupt-AGBs separat ausgewiesen werden. Im Zweifelsfall haben die Haupt-AGBs Vorrang, sofern nicht anders vereinbart. HS verwaltet strategische Reserven, einschließlich digitaler Werte wie ₿itcoin.
Allgemeine Wartungsbedingungen (AWBs)